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Bundeseinheitliche Verlängerung der Abgabefrist für „Grundsteuererklärungen“ bis 31.01.2023“

Für die elektronische Erstellung und Übermittlung der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 war ursprünglich der Abgabezeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 vorgesehen. Angesichts des geringen Rücklaufs der Erklärungen – nicht zuletzt aufgrund anfänglicher technischer Schwierigkeiten – haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden, dass die Abgabefrist bundeseinheitlich einmalig bis 31.01.2023 verlängert wird (Link BMF).

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