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24.04.2024
Betriebsaufgabe i.S.d. § 16 EStG - keine Besteuerung der Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Einkünfte, Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
Nach derzeitiger Praxis berücksichtigen die Finanzämter betrieblich veranlasste Anfechtungseinnahmen bei Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen, deren gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig eingestellt ist, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung regelmäßig als steuerpflichtige nachträgliche Betriebseinnahmen i.S.d. § 24 Nr. 2 EStG. Die auf die Anfechtungseinnahmen entfallende Einkommensteuer wird sodann als Masseverbindlichkeit festgesetzt.
28.11.2023
Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen - Erklärungspflicht im Lichte des MoPeG und Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2024
Am 01.01.2024 tritt das bereits am 10.08.2021 verkündete „MoPeG“ (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) in Kraft. Die wesentlichen Regelungen betreffen die Neufassung der Vorschriften zur GbR gem. §§ 705 ff. BGB sowie der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) gem. §§ 105 ff HGB. Insbesondere wurde die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR gesetzlich verankert und damit das bisher zivilrechtlich geltende Gesamthandsprinzip abgeschafft. Für die rechtsfähige Personengesellschaft (§ 713 BGB n.F.) hat der Gesetzgeber klargestellt und geregelt, dass die für die Personengesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten zum Vermögen der Personengesellschaft gehören, womit zum Ausdruck gebracht wurde, dass Träger des Vermögens die Personengesellschaft selbst ist, nicht mehr ihre Gesellschafter in gesamthänderischer Verbundenheit. Bei der nicht rechtsfähigen Personengesellschaft (§ 740 BGB n.F.) gilt nun, dass sie über kein Vermögen verfügt, was auch ein gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Gesellschafter ausschließt.
06.12.2022
Update: Verfassungsmäßig- oder Verfassungswidrigkeit der Säumniszuschläge?
Der 6. Senat des BFH hat zuletzt mit Beschluss vom 28.10.2022 (Az. VI B 15/22) im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (AdV-Verfahren) entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der von Gesetztes wegen entstehenden Säumniszuschläge i.S.d. § 240 AO (1% je angefangener Monat der Säumnis) bestünden.
14.10.2022
Bundeseinheitliche Verlängerung der Abgabefrist für „Grundsteuererklärungen“ bis 31.01.2023“
25.08.2022
Grundsteuerreform
In steuerlicher Hinsicht dieser Tage in aller Munde: die Grundsteuerreform. Im aktuellen Teamgeist gibt es von unseren Experten aufbereitet einen Überblick zur Umsetzung der Grundsteuerreform in der Praxis.
29.07.2022
Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie kommt – Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Am 23.06.2022 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen gebilligt, welcher aller Voraussicht nach zum 01.08.2022 in Kraft treten wird.
11.07.2022
Änderung Zinssatz für Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen i.S.d. § 233a AO
Der Bundesrat hat am 8.7.2022 dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt. Die Gesetzesverkündung steht aktuell noch aus.
04.07.2022
Ertragsteuer: Rückwirkung der Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
Soweit dem Insolvenzschuldner die Restschuldbefreiung gem. §§ 286 ff. InsO erteilt wird, ergeben sich daraus nicht selten nachteilige einkommensteuerliche Folgen. Der Ertrag aus dem Wegfall (vormals) betrieblicher Verbindlichkeiten infolge Restschuldbefreiung gem. § 3a Abs. 5 EStG ist zwar einkommensteuerfrei. Jedoch führt dies aufgrund der i.R.d. § 3a Abs. 3 EStG angeordneten Verlustverrechnung zu einem Wegfall der einkommensteuerlichen Verlustvorträge (§ 10d Abs. 2 EStG), die für nachfolgende Veranlagungszeiträume nicht mehr für Zwecke der Verrechnung zur Verfügung stehen. Je nach Zeitpunkt der Erteilung der Restschuldbefreiung (vor oder nach Verfahrensaufhebung) können sich hieraus Einkommensteuerzahllasten der Insolvenzmasse oder des Steuerpflichtigen ergeben.
28.06.2022
Steuerstraftat und Restschuldbefreiung
Gem. § 302 Nr. 1 InsO sind von der Erteilung der Restschuldbefreiung u.a. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einem Steuerschuldverhältnis ausgenommen, wenn der Schuldner in diesem Zusammenhang wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO rechtskräftig verurteilt wurde und die entsprechenden Forderungen unter Benennung des Attributs „im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat“ seitens der Finanzverwaltung nach § 174 Abs. 2 InsO zur Tabelle angemeldet worden sind.
11.04.2022
Verfassungswidrigkeit der Abgeltungssteuer?
Das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover hält die Vorschriften über die seit 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer gem. § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar und hat sie dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. März 2022 (Link) zur Prüfung vorgelegt.
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