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23.06.2020
Steuerliche Corona-Maßnahmen
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie anzugehen.
03.04.2020
Keine Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung
Die Frage der Auswirkungen der Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung auf die umsatzsteuerlichen Organschaft war jahrelang umstritten. Der BFH hat mit seinem Urteil vom 27.11.2019 (Az. XI R 35/17) die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und entschieden, dass die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft oder beim Organträger nicht zur Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft führt, soweit das Insolvenzgericht keine beschränkenden Anordnungen erlässt.
03.04.2020
Keine Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich einer dem Insolvenzverwalter unbekannten Tätigkeit
In dem zu entscheidenden Fall hat das Finanzamt aufgrund der Feststellungen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung gegenüber dem Insolvenzverwalter Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit festgesetzt und der hiergegen gerichtete Einspruch blieb ohne Erfolg. Der Insolvenzverwalter hatte trotz Aufklärungsmaßnahmen keine Kenntnis von den umsatzsteuerrechtlich dem Insolvenzschuldner zuzurechnenden Leistungen.
20.03.2020
Corona-Virus – Wir sind weiterhin für unsere Mandanten da!
Die aktuelle Lage aufgrund des Corona-Virus und ein verantwortungsvoller Umgang mit der Situation erfordern es, dass auch wir unsere Dienstleistungen für unsere Mandanten anpassen. Wir bei Graf Treuhand und unseren verbundenen Unternehmen Schneider + Partner und Mulansky Rechtsanwälte tun unser Bestes, unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und unsere Netzwerke zu schützen.
24.01.2019
Einkommensteuer aufgrund von Rückzahlungen infolge Insolvenzanfechtung ist Masseverbindlichkeit
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 31.10.2018 (III B 77/18) die Nichtzulassungsbeschwerde eines Insolvenzverwalters zurückgewiesen, mit der dieser gegen eine Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts vorgehen wollte.
24.01.2019
FG Düsseldorf: keine Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens
Der klagende Insolvenzverwalter wandte sich gegen die Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung gem. § 10 d Abs. 2 EStG im Zuge der Veranlagung des mehrere Jahre umfassenden Abwicklungszeitraumes, in dem das Finanzamt den Grundabzugsbetrag i.H.v. € 1 Mio. lediglich einmal berücksichtigt hatte.
30.05.2018
Umsatzsteuerkorrektur nach Berichtigung eines unberechtigten Umsatzsteuerausweises im Insolvenzverfahren
Nach einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 11.12.2017 muss das Finanzamt einer Rechnungsberichtigung nach § 14 c Abs. 2 S. 5 UStG auch dann zustimmen, wenn der Berichtigende den ursprünglich vereinnahmten Mehrbetrag aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht an den Rechnungsempfänger zurück erstattet, dieser aber den vormals geltend gemachten Vorsteuerabzug berichtigt und zurückgezahlt hat.
30.05.2018
Keine Entstehung von Säumniszuschlägen im Zeitraum zwischen anfechtbarer Zahlung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Mit Urteil vom 22.11.2017 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Finanzamt keine Säumniszuschläge auf infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung wieder aufgelebte Steuerforderungen beanspruchen kann.
04.04.2018
Finanzverwaltung bestätigt Vertrauensschutzregelung für sog. Altfälle
Mit BMF-Schreiben vom 29.03.2018 wird die Anwendung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes vom 23.08.2017, mit denen der BFH den Klägern einen Vertrauensschutz hinsichtlich der Steuerbegünstigung eines vor dem 08.02.2017 entstandenen Sanierungsgewinnes entsprechend des im Februar 2017 für verfassungswidrig erklärten sog. „Sanierungserlasses“ versagt hat, über die dort entschiedenen Einzelfälle hinaus abgelehnt.
20.03.2018
Keine höhere Verlustfeststellung bei unterlassener Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheides
Mit seiner Entscheidung vom 06.04.2017 hat das FG Berlin-Brandenburg einer Steuerpflichtigen die Erhöhung der Verlustfeststellung versagt, nachdem diese die Anfechtung der betreffenden Bescheide über Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag unterlassen hatte, da sich die darin enthaltenen Festsetzungen jeweils auf € 0,00 beliefen und anderweitige Änderungsmöglichkeiten nicht bestanden.
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