Menü open menu close menu

Zur Auflösung einer im Insolvenzverfahren vorgenommenen Ansparabschreibung

Mit seinem bestandskräftigen Urteil vom 13.11.2014 entschied das FG Rheinland-Pfalz, dass die Auflösung einer vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Ansparabschreibung durch den Insolvenzschuldner nach Freigabe des Gewerbebetriebs dem Zeitpunkt nach der Freigabe und damit den insolvenzfreien Einkünften zuzuordnen ist.

(vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2014, 6 K 2046/11, DStRE 2016, 86)

Zurück zur Übersicht