Leistungen
Für Insolvenzverwalter
Durchführung von Inventuren + Feststellung von Fremdrechten
Erstellung von insolvenzrechtlichen Verzeichnissen + Tabellenpflege
Erstellung von Jahresabschlüssen + Steuererklärungen
Finanzbuchhaltung
Forensische Dienstleistungen
Insolvenzgeldvorfinanzierung
Kassenprüfungen
Lohnbuchhaltung + Bescheinigungswesen
Schlussrechnungsprüfungen
Steuerberatung
Unternehmensplanung unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten
Für Unternehmen in der Krise
Eigenverwaltung + Schutzschirmverfahren
Erstellung von Sanierungskonzepten
Prüfung von Insolvenzeröffnungsgründen nach IDW S 11
Unternehmensplanung
Für Berater
Betriebswirtschaftliche Gutachten
Erstellung von Sanierungskonzepten
Prüfung von Insolvenzeröffnungsgründen nach IDW S 11
Unternehmensplanung
Für Unternehmer + Privatpersonen
Steuerberatung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Jahresabschluss
Betriebswirtschaftliche Gutachten
Begleitung von Liquidationen
Über uns
Team
Linda Berger
René Fischer
Ingolf Herzberg
Eveline Jelinek
Mariana Kaiser
Kerstin Kattner
Sven Limbach
Mario Litta
Martin Lorenz
Melanie Müller-Sobe
Dirk Pfützner
Sven Wittig
Karriere
Bewerbungsformular
Aktuelles
News
Veranstaltungen
Teamgeist
Kontakt
Menü
Graf Treuhand GmbH
Aktuelles
News
News
Aktuelles
Wir halten Sie auf dem Laufenden
17.05.2022
Dem Unfassbaren entgegen treten mit humanitärer Hilfe
Wir hoffen gemeinsam auf ein sofortiges Ende des unmenschlichen, zu verurteilenden Aggressionskrieges Russlands in der Ukraine. Um etwas für die Menschen vor Ort zu tun, spendet die Schneider + Partner Beratergruppe 2.500 Euro an die Sozialstiftung „St. Wolodymyr Fonds“ der ukrainisch-katholischen Kirche in der westukrainischen Stadt Lviv/Lemberg.
11.04.2022
Verfassungswidrigkeit der Abgeltungssteuer?
Das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover hält die Vorschriften über die seit 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer gem. § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar und hat sie dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. März 2022 (Link) zur Prüfung vorgelegt.
01.04.2022
Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz
Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation sollen die Erklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2020 in beratenen Fällen (§ 149 Abs. 3 AO) sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a Absatz 2 AO) durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag-Drucksache (BT-Drs. 20/1111 v. 21.03.2022) um weitere drei Monate (d.h. bis 31.08.2022) verlängert werden.
24.03.2022
„Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer 2022/2023 im Mittelstand“
Graf Treuhand GmbH wiederholt vom Manager Magazin als „Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer 2022/2023 im Mittelstand“ ausgezeichnet
11.02.2022
Neues BMF-Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO
Das BMF hat mit Schreiben vom 11.01.2022 zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der durch das SanInsFoG neugefassten Vorschrift des § 55 Abs. 4 InsO Stellung genommen.
24.11.2021
Folgen des SanInsFoG für die umsatzsteuerliche Organschaft in Fällen der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung
Mit BMF-Schreiben vom 04.03.2021 hat sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27.11.2019, XI R 35/17) angeschlossen, wonach weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft die umsatzsteuerliche Organschaft beenden, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird sowie anordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner untersagt oder einzustellen sind (UStAE Abschn. 2.8 Abs. 12 Satz 6).
06.10.2021
BMF-Scheiben vom 17.09.2021 zur Festsetzung von Zinsen gem. §§ 233a bis 237 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO
23.08.2021
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021: Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
30.06.2021
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, Neuregelungen ab 01.07.2021
Nach aktuell geltender Rechtslage löst die Anteilsübertragung bei grundbesitzenden Gesellschaften nur dann Grunderwerbsteuer aus, wenn unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile an der Kapital- oder Personengesellschaft auf einen Erwerber übertragen werden. Bei Personengesellschaften galt hinsichtlich der Steuerpflicht bislang eine 5-jährige Behaltensfrist bezogen auf die Beteiligung.
1
2
3
...
8
Nächste
Absenden