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Erstellung von Jahresabschlüssen + Steuererklärungen

Die Insolvenzordnung verpflichtet den Insolvenzverwalter in § 155 Abs. 1 InsO, die handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten des Schuldners zu erfüllen. Insbesondere in Insolvenzplanverfahren ist die zeitnahe Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen Vorrausetzung für eine erfolgreiche Sanierung. Die Verpflichtung betrifft die Aufstellung einer handelsrechtlichen Eröffnungsbilanz (nebst Erläuterungsbericht), für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres die Aufstellung eines Jahresabschlusses und am Ende des Verfahrens die Aufstellung einer Schlussbilanz. Daneben sind die erforderlichen Steuererklärungen zu erstellen.
Die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen in der Insolvenz erfordert neben der Beachtung der allgemeinen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, Kenntnisse an der Schnittstelle zwischen Insolvenzrecht, Handelsrecht und dem Steuerrecht.
Jährlich erstellen wir für Insolvenzverwalter über 400 Jahresabschlüsse mit dazugehörigen Steuererklärungen für Unternehmen aller Größenklassen und Branchen.




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Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.