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Gutachten

Erstellung von Sanierungskonzepten

Sanierungskonzepte - auch Sanierungsgutachten oder Restrukturierungskonzepte genannt - werden aus unterschiedlichen Anlässen erstellt. Als Grundlage einer Finanzierungsentscheidung in der Krise des Unternehmens, als Entlastung von Gläubigern, die in Kenntnis einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners einer Teilzahlungsvereinbarung zustimmen, als Entlastung der Organe im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftungsaspekten, als Sicherung des Sanierungsprivilegs nach § 39 Abs. 4 InsO und § 8c Abs. 1a KStG, als Grundlage für Verhandlungen mit Stakeholdern (z.B. im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen oder bei CovenantsBrüchen) oder als Grundlage für die Gewährung öffentlicher Beihilfen.
Der Standard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW S6) berücksichtigt sämtliche einschlägige Entscheidungen des BGH, sodass die Grundlagen für ein vom BGH gefordertes schlüssiges sowie erfolgsversprechendes Sanierungskonzept geschaffen werden.
Gern stehen wir Ihnen im Zusammenhang mit der Erstellung oder Bestätigung/Prüfung von Sanierungskonzepten gemäß IDW S6 zur Verfügung.




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Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.