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Ertragsteuerlicher Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Mit seinem Urteil vom 13.10.2015 hat der BFH entschieden, dass der Verlust aus einer Wertlosigkeit einer wesentlichen Kapitalbeteiligung (§ 17 EStG) ertragsteuerlich regelmäßig erst mit Beendigung bzw. ggf. Einstellung des Regelinsolvenzverfahrens entsteht.

(vgl. BFH, Urteil vom 13.10.2015, IX R 41/14, ZInsO 2016, 405

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