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Ermächtigung eines vorläufigen Verwalters zur Entbindung des Finanzamts vom Steuergeheimnis

Nach einer Entscheidung des AG Hannover vom 23.11.2015 können dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt partiell die Rechte übertragen werden, die dem Schuldner zustehen. Dementsprechend ist es möglich, den vorläufigen Insolvenzverwalter zu ermächtigen, das Finanzamt von dem Steuergeheimnis gemäß § 30 AO zu entbinden.

(vgl. BFH, Beschluss vom 11.11.2015, VII B 74/15, ZInsO 2016, 270 f.)

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