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Zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis

Mit seinem Urteil vom 19.09.2015 hat der BFH entschieden, dass die Freigabeerklärung eines Insolvenzverwalters hinsichtlich eines rechtshängigen Verfahrens dieses regelmäßig nur hinsichtlich etwaiger Erstattungsansprüche erfasst. Des Weiteren ist auch im Insolvenzverfahren die Gefährdung des Steueraufkommens nach § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG (nur) dann beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empfänger der Rechnung nicht durchgeführt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbehörde zurückgezahlt worden ist, die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags beim Finanzamt gesondert schriftlich beantragt worden ist und das Finanzamt zugestimmt hat. Im Steuerfestsetzungsverfahren gibt es keinen gemeinschaftsrechtlich veranlassten Vertrauensschutz hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung einer Lieferung.

(vgl. BFH, Urteil vom 16.09.2016, XI R 47/13, ZInsO 2016, 537)

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