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Vorübergehende Senkung des USt-Satzes zum 01.07.2020

Mit dem Ziel der Stärkung von Konjunktur und Wirtschaftskraft hat der Gesetzgeber im Juni 2020 ein umfangreiches weiteres „Corona-Krisenbewältigungspaket“ in Gestalt des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Dessen meistbeachtetes Element ist dabei wohl die Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % mit Wirkung zum 01.07.2020 und zunächst befristet bis zum 31.12.2020. Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 30.06.2020 hierzu eine umfassende Verwaltungsanweisung erteilt.

Die Umsetzung stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen und führt zu kurzfristigem Handlungsbedarf, da insbesondere Systeme und Prozesse angepasst werden müssen.

In diesem Zusammenhang haben wir für Sie die wesentlichen Informationen in folgenden Merkblättern zusammengestellt:

Information zur vorübergehenden USt-Senkung ab 01.07.2020

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