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Vorsteuerkorrektur nach Insolvenzanfechtung führt zu Masseverbindlichkeiten

Die Problemstellung

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter infolge einer Insolvenzanfechtung vormals vom Schuldner anfechtbar geleistete Entgelte für Lieferungen und Leistungen zurück, führt dies zu einer nachträglichen Minderung des Entgeltes i.S.d. § 17 UStG. Soweit der Insolvenzschuldner vormals den Vorsteuerabzug insoweit geltend gemacht hatte, ist dieser Vorsteuerabzug nunmehr zu korrigieren. Der BFH hat mit seinem Urteil vom 15.12.2016 (V R 26/16) entschieden, dass die sich hieraus ergebende Umsatzsteuerschuld eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO ist.

Da dass Urteil noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde und zur gleichen Rechtsfrage beim XI. Senat unter dem Aktenzeichen XI R 5/16 ein weiteres Verfahren anhängig ist, sollten entsprechende Steuerbescheide weiterhin offen gehalten werden.

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