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Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien

Mit seiner Entscheidung vom 10.08.2016 hat der Bundesfinanzhof dem Flächenschlüssel für die Ermittlung des Vorsteuerabzuges aus Baukosten und laufenden Kosten für ein Objekt, mit dem sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt werden, als sachgerechtere Berechnungsmethode gegenüber dem Umsatzschlüssel den Vorzug gegeben. Er hat zudem entschieden, dass bereits erfolgte Veranlagungen, in denen ein abweichender Schlüssel angewendet wurde, nachträglich unter Beachtung der abgabenrechtlichen Änderungsnormen geändert werden können.

(BFH, Urt. v. 10.08.2016, XI R 31/09, BeckRS 2016, 95372)

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