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Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020

Nachdem der Gesetzgeber (Link) zuletzt die Abgabefrist der Steuerklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis 31.08.2021 sowie die 15-monatige zinsfreie Karenzzeit gem. § 233a Abs. 2 Satz 1 AO bis 01.10.2021 für „steuerlich beratene Steuerpflichtige“ verlängert hat, ist nunmehr eine 3-monatige Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 geplant (Link). Es wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat der Beschlussempfehlung des Bundestags voraussichtlich bis Ende Juni zustimmt. Es würden dann folgende Fristen gelten:

  • Abgabefrist für „steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige“: 31.10.2022
  • Abgabefrist für „steuerlich beratene Steuerpflichtige“: 31.05.2022

Die zinsfreie Karenzzeit dürfte dann ebenfalls um 3 Monate bis 01.07.2022 verlängert werden.

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