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Keine Entstehung von Säumniszuschlägen im Zeitraum zwischen anfechtbarer Zahlung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit Urteil vom 22.11.2017 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Finanzamt keine Säumniszuschläge auf infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung wieder aufgelebte Steuerforderungen beanspruchen kann. Maßgebend für die Entstehung der Säumniszuschläge sei die Säumnis. Diese entfällt mit Entrichtung der Hauptforderung. Die Rückgewähr infolge der Anfechtung führt zwar zu einem Wiederaufleben der Hauptforderung, jedoch nicht zu einem Wiederaufleben der Säumnis für einen Zeitraum, in dem die Hauptforderung tatsächlich ausgeglichen war.

(BFH, Urt. v. 22.11.2017, XI R 14/16; DStR 2018, 1070)

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