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Einkommensteuer bei Insolvenzverfahren

Scheidet ein Insolvenzschuldner aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus einer Personengesellschaft aus, so fällt ein hieraus entstehender Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben in die Insolvenzmasse. Der daraus resultierende Veräußerungsgewinn führt zu Masseeinkünften und die darauf anfallende Einkommensteuer zu Masseverbindlichkeiten. Unerheblich ist dabei, ob der dem Insolvenzschuldner zuzurechnende Erlös tatsächlich zur Masse geflossen ist.

(BFH, Urt. v. 03.08.2016, X R 25/14, ZInsO5/2017, S. 236)

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