


Das Insolvenzgericht prüft nach § 66 Abs. 2 InsO die Schlussrechnung und darf die rechnerische Prüfung an einen Sachverständigen übertragen. Dabei bestimmt das Insolvenzgericht, auf welche Zeiträume und Sachfragen sich die unterstützende Prüfung beziehen soll.
Gerne übernehmen wir die externe Schlussrechnungsprüfung und erstellen zugeschnittene Gutachten. Aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung durch interne Revision in Insolvenzverfahren, Erstellung von Schlussrechnungen und Vergütungsanträgen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner:innen. Dabei bewahren wir Neutralität und konzentrieren uns auf das Wesentliche.

Wir von der GRAF TREUHAND GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.