Gutachten
Praxisgutachten für Insolvenzgerichte und Gläubigerausschüsse
Wir durchleuchten Insolvenzverfahren mit individuellem Blick auf die jeweils gegebenen insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Dabei prüfen wir, ob buchhalterische Anforderungen mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage für die Verwaltervergütung erfüllt wurden. Unser Anspruch ist, die Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung in den Vergütungsanträgen aufzuzeigen.
Das Insolvenzgericht bzw. der Gläubigerausschuss definiert durch Beschluss den Umfang unserer Prüfung.


