


Die Anforderungen an die Insolvenzverwalter im Vergütungsrecht steigen konstant und die Vergütungsanträge füllen sich zunehmend mit Berechnungen.
Ihre verdienten Zuschläge sind nicht mehr umsetzbar und der Genehmigungsprozess ist schleppend aufgrund vieler Rückfragen?
Wir prüfen Ihre Berechnungsgrundlage nach § 1 InsVV, optimieren und bewerten Ihre formulierten Zuschläge nach § 3 InsVV und erstellen alle erforderlichen Vergleichsberechnungen.
Gerne bringen wir Sie und Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand und geben Hilfestellungen aus jahrelanger Praxis.

Wir von der GRAF TREUHAND GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.