Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro).
Zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2025 werden eine Reihe an Änderungen im Bereich Arbeit und Soziales wirksam.
Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam, darunter die elektronische…
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft verrechenbar sind, oder ob ein…
Ausgleich der "kalten Progression" und Erhöhung des Kindergelds: Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem…