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Beratung

Steuerberatung

Erfüllung steuerlicher Pflichten in der Insolvenz? Muss das wirklich sein? Ja, unbedingt!
Denn es ist kein Geheimnis mehr, dass die Finanzverwaltung darauf auch während des Insolvenzverfahrens drängt. Sie nutzt dabei alle Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, bis hin zur persönlichen Inanspruchnahme derer, die sie für verantwortlich hält. Dabei gilt es die Besonderheiten des sogenannten Insolvenzsteuerrechts zu beachten, das sich zwar am regulären Steuerrecht orientiert, jedoch im Wesentlichen auf höchstrichterlicher Rechtsprechung basiert. Selbst für den steuerlich Geschulten ist es zuweilen schwer greifbar.
Wir vetreten Ihre Interessen fall- und sachgerecht, orientiert am bestmöglichen Ergebnis, sowohl in der Gestaltungs- als auch der Abwehrberatung.




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Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.